Tätigkeitsbereiche

Leistungen

Finanzbuchführung

Fintax Leistungen Finanzbuchführung

Wir bieten Ihnen die Einrichtung und laufende Betreuung der Finanzbuchhaltung für alle Rechtsformen und Unternehmensgrößen an. Unser Service umfasst das zeitnahe Kontieren und die Erfassung, Kontrolle und Auswertung Ihrer Geschäftsvorfälle. Dabei erledigen wir auch die elektronische Übermittlung der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen an die Finanzbehörden. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Anlagenbuchführung für Sie.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir erstellen die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen unserer Mandanten. Dazu gehört u.a. die elektronische Versendung der erforderlichen Daten an die Finanzbehörden und die Meldungen an die Sozialversicherungsträger. Selbstverständlich können wir Sie auch bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen unterstützen.

Jahresabschlüsse

Wir erstellen Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen sowie Steuererklärungen für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler.

Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen umfasst verschiedene Steuerarten. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers

Darüber hinaus übernehmen wir damit zusammenhängende Antragstellungen gegenüber den Finanzbehörden für Sie, z.B.:

  • Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen
  • Fristverlängerungen
  • Stundungen oder Erlass von Steuerschulden

Steuer­rechts­durch­setzung

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht! Immer wieder kommt es zu Abweichungen zwischen abgegebenen Steuererklärungen und Steuerbescheiden. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von manuellen Fehlern wie „Übertragungsfehlern“ bis hin zu unterschiedlichen Auslegungen der zu beachtenden Vorschriften.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns das Vertrauen schenken und uns beauftragen, Ihre Steuerbescheide zu prüfen. Bei Abweichungen beraten wir Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Einspruchs und legen ggf. innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch gegenüber dem Finanzamt für Sie ein.
Sollten Sie mit einer Einspruchsentscheidung der Finanzbehörden nicht einverstanden sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei einer Klage vor dem Finanzgericht.