Grundsteuerreform

Wer muss eine Erklärung abgeben?

Jeder der zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, d. h. unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, ist.

Wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Vom 01.Juli 2022 – 31.Oktober 2022 muss je Grundbesitz eine Feststellungserklärung beim jeweils zuständigen Lagefinanzamt abgegeben werden.

Welche Angaben werden abgefragt ?

Dies hängt davon ab in welchem Bundesland ihr Eigentum gelegen ist. Grundsätzlich gibt es ein Bundesmodell (wertorientiertes Modell). Davon abweichend gibt es jedoch auch in einzelnen Bundesländern abweichende Ländermodelle:

  • Saarland/Sachsen (Bundesmodell mit abweichender Steuermesszahl)
  • Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell)
  • Bayern (wertunabhängiges Flächenmodell)
  • Hamburg/Hessen/Niedersachsen (Mischform Wertmodell u. Flächenmodell, sog Flächen-Faktor-Verfahren) 

Unsere Unterstützung  

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und elektronische Abgabe der Feststellungserklärung. Da auch Daten aus dem Grundbuch benötigt werden und ein Auszug aus dem Grundbuch 14 Tage dauern kann (ggfs. sogar deutlich länger aufgrund der vermutlich sehr hohen Nachfrage), halten wir die Abgabefrist für sehr ambitioniert. Um die Prozesse zu beschleunige haben wir uns für das Tool GrundsteuerDigital entschieden. Dieses Tool erlaubt es uns, dass wir mit Ihnen gemeinsam die Dokumente zusammentragen können.

Am besten starten Sie schon jetzt mit dem Zusammentragen der Unterlagen und Informationen.

Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform?

Frau Palici wird Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Grundsteuer behilflich sein.

E-Mail:  palici@fintax-steuerberater.de